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Ihr Testament
überprüfen lassen

Ihr letzter Wille ist der Gruß an Ihre Nachwelt –
unsere anwaltlichen Experten prüfen Ihr Testament. Sie wählen: Beratungsgespräch, schriftliche Stellungnahme – oder beides.

Ihr Testament überprüfen lassen

Sie haben sich dazu entschieden, Ihr Testament bei uns überprüfen zu lassen. Das ist eine gute Idee.

Laden Sie zunächst das Testament hoch. Wir fragen dann noch einige Daten ab, denn wir möchten die Prüfung möglichst konkret auf Ihre speziellen Verhältnisse abstimmen.

Sie entscheiden selbst, wie wir Sie beraten: mit einem 15-minütigen Beratungsgespräch per Zoom (199 €), mit einer schriftlichen Stellungnahme (199 €) – oder mit beidem zusammen für 348 €. Die jeweils andere Leistung können Sie auch später noch nachbestellen.

Vielen Dank für Ihr Vertrauen.

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Unser Angebot – Ihre Wahl

Einfaches Handling
Ihr Testament laden Sie ganz einfach zu uns hoch.
Prüfung durch einen Experten
Das Testament wird durch auf Erbrecht spezialisierte Juristen vollständig auf formale oder rechtliche Fehler untersucht. Steuerliche Aspekte werden angesprochen.
Persönliche Wünsche
werden berücksichtigt.
Zur Wahl 1: Beratungsgespräch per Zoom
15 Minuten persönlich mit Ihrem Anwalt per Videocall. Sie besprechen Ihr Testament und erhalten konkrete Hinweise zu rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen. Den Termin wählen Sie selbst.
Zur Wahl 2: Schriftliche Stellungnahme
Eine ausführliche schriftliche Begutachtung Ihres Testaments durch Ihren Fachanwalt – zum Nachlesen und Aufbewahren.
Ihr Preis – einfach gerechnet
Jede der beiden Leistungen kostet einzeln 199 €. Nehmen Sie beides zusammen, zahlen Sie 348 € statt 398 €. Sie können die andere Leistung auch später noch nachbestellen.
Sichere Zahlung
Sie bezahlen bei der Bestellung bequem und SSL-verschlüsselt per Kreditkarte über unseren Zahlungsdienstleister Stripe. Ihre Kartendaten sehen wir dabei nie. Es gilt das gesetzliche 14-tägige Widerrufsrecht.
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Bitte beschreiben Sie kurz: Anzahl der Kinder, ungefähres Alter (minderjährig/erwachsen) und ob ein Kind eine Behinderung hat.

Bitte ordnen Sie die Kinder zu. Geben Sie jeweils Anzahl, ungefähres Alter (minderjährig/erwachsen) und eine eventuelle Behinderung an.

Bitte machen Sie Angaben zu Ihren Kindern.
Diese Angaben sind freiwillig und helfen unserem Anwalt, Ihre Situation besser einzuschätzen. Bitte schätzen Sie überschlägig – eine genaue Bewertung ist nicht erforderlich.
Geld- und Wertpapiervermögen
Gemeinsames Vermögen (beide Ehegatten)
Vermögen Ehemann
Vermögen Ehefrau
Diese Angaben sind freiwillig, helfen unserem Anwalt aber sehr, Ihre Situation vollständig zu verstehen.
Was ist Ihnen besonders wichtig? (optional)
Bitte wählen Sie eine der drei Möglichkeiten aus.
Wie möchten Sie beraten werden? Bitte wählen Sie eine der drei Möglichkeiten.
Kein Grund zum Zögern: Die jeweils andere Leistung können Sie später jederzeit noch nachbestellen.
Bitte wählen Sie eine der drei Möglichkeiten aus.

ℹ Sie entscheiden sich zunächst für eine Leistung? Kein Problem – Sie können die andere jederzeit später noch dazubuchen. Sprechen Sie Ihren Anwalt einfach im Gespräch darauf an oder antworten Sie auf Ihre Bestätigungs-E-Mail.

Womit sollen wir beginnen? *

Sie haben beide Leistungen gewählt. Bitte sagen Sie uns, welche Sie zeitlich zuerst erhalten möchten.

Bitte geben Sie an, was Sie zuerst möchten.
Ihr Wunschtermin *

Dienstags & donnerstags, 10:00–13:00 Uhr. Jedes Gespräch dauert 15 Minuten (10:00–10:15 Uhr, dann 10:45–11:00 Uhr usw.). Der früheste Termin liegt 5 Tage in der Zukunft – so hat Ihr Anwalt Zeit, Ihr Testament vorab zu prüfen.

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SSL-verschlüsselt · 14 Tage Widerrufsrecht

Vielen Dank für Ihren Auftrag!

Ihr Auftrag wurde notiert und an Ihren Experten, Herrn Dr. Matthias Krayer (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und zertifizierter Testamentsvollstrecker), weitergeleitet. Er prüft Ihr Testament nun sorgfältig.

Ihr Team von i-consult

Häufige Fragen

Was muss ich als nächstes tun?
Nichts. Sie erhalten alles Weitere per E-Mail. Haben Sie ein Beratungsgespräch gebucht, finden Sie Termin und Zoom-Link in Ihrer Bestätigungsmail – klicken Sie zum Termin einfach auf den Link.

Wie erhalte ich meine schriftliche Stellungnahme?
Falls gebucht, sendet Ihr Experte sie Ihnen per E-Mail zu.

Was ist mit der Rechnung?
Ihre Zahlung ist bereits abgeschlossen. Den Beleg erhalten Sie per E-Mail.

Ich habe noch Fragen – wie erreiche ich Sie?
Antworten Sie einfach auf Ihre Bestätigungsmail, wir melden uns bei Ihnen.

Eine Bestätigungsmail wurde an gesendet.

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf typische Fragen rund um unser Angebot und das Thema Testament.

Fragen zum Procedere
Wie läuft das Ganze ab – Schritt für Schritt?

Der gesamte Ablauf dauert nur wenige Minuten. Sie füllen ein Formular in sieben Schritten aus:

  1. Testament hochladen: Sie laden Ihr Testament als PDF oder Foto hoch (bis 4 MB).
  2. Ihre Daten: Name, Anschrift und E-Mail-Adresse – darüber erreichen wir Sie.
  3. Familienverhältnisse: Angaben zu Familienstand, Partner und Kindern. Je nach Ihren Antworten fragen wir nur das ab, was in Ihrem Fall wirklich relevant ist.
  4. Ihr Vermögen: Immobilien, Geld- und Wertpapiervermögen. Diese Angaben sind freiwillig, helfen dem Anwalt aber sehr.
  5. Sonstiges: Was Ihnen besonders wichtig ist, mögliche Schwierigkeiten oder Besonderheiten.
  6. Leistung wählen: Hier entscheiden Sie, wie wir Sie beraten sollen (siehe nächste Frage). Wenn Sie ein Beratungsgespräch möchten, wählen Sie hier auch gleich Ihren Wunschtermin.
  7. Zahlung: Sie sehen Ihren Gesamtbetrag und bezahlen sicher per Kreditkarte.

Danach erhalten Sie sofort eine Bestätigungs-E-Mail. Ihr Fachanwalt prüft Ihr Testament und meldet sich – je nach Ihrer Wahl im Zoom-Gespräch und/oder mit der schriftlichen Stellungnahme.

Welche Leistungen kann ich wählen – und was kosten sie?

Sie haben die freie Wahl zwischen zwei Leistungen – einzeln oder zusammen:

  • Beratungsgespräch per Zoom: 15 Minuten persönlich mit Ihrem Fachanwalt per Videocall. Sie können direkt Rückfragen stellen.
  • Schriftliche Stellungnahme: eine ausführliche schriftliche Begutachtung Ihres Testaments, die Sie in Ruhe nachlesen und aufbewahren können.

Im Schritt „Leistung" haben Sie genau drei Möglichkeiten:

  • Nur Beratungsgespräch – 199 €
  • Nur schriftliche Stellungnahme – 199 €
  • Beides zusammen – 348 € statt 398 €. Hier legen Sie zusätzlich fest, was Sie zuerst möchten.

Alle Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer. Sie sehen den Preis direkt an jeder Option und Ihren Gesamtbetrag laufend aktualisiert.

Sie müssen sich nicht sofort festlegen: Entscheiden Sie sich zunächst für eine Leistung, können Sie die andere jederzeit später noch nachbestellen.

Kann ich beide Leistungen kombinieren – und in welcher Reihenfolge?

Ja. Wählen Sie dazu die dritte Möglichkeit „Beides" (348 €). Dann fragen wir Sie zusätzlich, womit wir beginnen sollen. Beide Wege sind sinnvoll – es kommt darauf an, was Sie bevorzugen:

  • Zuerst das Gespräch: Sie klären Ihre Fragen mündlich, danach hält Ihr Anwalt die Ergebnisse schriftlich fest. Gut, wenn Sie erst einmal reden möchten.
  • Zuerst die Stellungnahme: Sie lesen die schriftliche Einschätzung in Ruhe und besprechen anschließend offene Punkte im Gespräch. Gut, wenn Sie sich vorbereiten möchten.

Auf den Preis hat die Reihenfolge keinen Einfluss. Und falls Sie sich zunächst nur für eine Leistung entschieden haben: Die andere können Sie jederzeit später noch nachbestellen.

Wie kommt das Beratungsgespräch zustande – und was brauche ich dafür?

Das Gespräch findet per Zoom statt (Videocall über Internet). So läuft es:

  1. Sie wählen im Schritt „Leistung" einen freien Termin. Termine gibt es dienstags und donnerstags von 10:00 bis 13:00 Uhr im Dreiviertelstunden-Takt – also 10:00–10:15 Uhr, dann 10:45–11:00 Uhr und so weiter. Jedes Gespräch dauert 15 Minuten.
  2. Nach der Zahlung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit Ihrem Termin und dem Zoom-Link.
  3. Klicken Sie zum vereinbarten Zeitpunkt einfach auf diesen Link – fertig.

Sie benötigen nur ein Gerät mit Internet und Kamera bzw. Mikrofon (Computer, Tablet oder Smartphone). Eine Anmeldung bei Zoom ist nicht nötig.

Warum liegt der früheste Termin erst 5 Tage in der Zukunft?
Damit Ihr Fachanwalt genügend Zeit hat, Ihr Testament und Ihre Angaben vor dem Gespräch gründlich zu prüfen. So können wir die 15 Minuten voll für Ihre Fragen nutzen, statt sie mit dem Lesen zu verbringen.
Ich habe nach Absenden des Auftrags keine E-Mail erhalten – was kann ich tun?
Wir haben eine E-Mail an die von Ihnen angegebene Adresse geschickt. Bitte prüfen Sie, ob diese korrekt ist. Es kann ein paar Minuten dauern. Schauen Sie auch in Ihren Spam-Ordner.
Können Sie für mich ein Testament erstellen?
Unser Angebot ist die Prüfung eines bereits bestehenden Testaments. Ob und wie Ihr Experte Sie darüber hinaus beim Neuverfassen unterstützen kann, besprechen Sie am besten direkt mit ihm – im Beratungsgespräch oder per Antwort auf Ihre Bestätigungsmail.
Gibt es einen Chat?
Nein. Wir haben uns bewusst gegen einen Chat entschieden, da das Erbrecht komplex ist.
Fragen zum Testament
Wer kann ein handschriftliches Testament erstellen?
Nur wer testierfähig ist. Personen unter 18 Jahren können grundsätzlich kein handschriftliches Testament errichten.
Wie erstelle ich ein wirksames Testament?
Das Testament muss vollständig eigenhändig handschriftlich verfasst sein – Maschinenschrift ist nicht zulässig. Es muss unterzeichnet sein und sollte Ort und Datum enthalten.
Können Eheleute ein gemeinsames Testament erstellen?
Ja, aber nur Ehegatten oder eingetragene Partner. Einer schreibt das Testament, der andere fügt hinzu: „Das ist auch mein Wille“ und unterschreibt eigenhändig mit Ort und Datum.
Wie bewahre ich das Testament auf?
Sinnvollerweise hinterlegen Sie das handschriftliche Testament beim Nachlassgericht Ihres Wohnsitzes.
Wie ändere ich ein Testament?
Sie können jederzeit ein komplett neues Testament verfassen – das Neueste ist das Gültige.
Was sind typische Fehler bei eigenhändigen Testamenten?
Häufig sind es inhaltliche Fehler: die Verteilung von Vermögensgegenständen ohne klare Bestimmung von Erben. Solche Unklarheiten führen fast zwangsläufig zu Streit.

Mustertestamente

Von unseren Experten formulierte Muster für vier typische Lebenssituationen – mit Erläuterung zu jeder einzelnen Klausel. Kostenlos zum Abschreiben. Wählen Sie unten die Situation, die Ihrer am nächsten kommt.

Alle Muster sind in sich schlüssig und von unseren Fachanwälten formuliert. Denken Sie aber daran: Ein Muster kennt Ihre persönliche Situation nicht. Was für die eine Familie richtig ist, kann für die andere ungünstig sein – auch steuerlich. Lassen Sie Ihr fertiges Testament deshalb prüfen.
Muster 1 · Berliner Testament

Testament für ein Ehepaar mit nur gemeinsamen Kindern

Absicherung des längstlebenden Ehegatten · Kinder als Schlusserben

Die Konstellation: Bei diesem Testament handelt es sich um eine Form des sogenannten „Berliner Testaments“ (es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Arten von „Berliner Testamenten“). Es dient der Absicherung des längstlebenden Ehegatten. Nach dem Tod des Längstlebenden sind die gemeinsamen Kinder Erben zu gleichen Teilen.
⚠ Wichtig zur Form – bitte unbedingt beachten:
Jedes nicht notariell errichtete Testament muss handschriftlich und eigenhändig geschrieben werden, sonst ist es unwirksam. Ein ausgedrucktes oder abgetipptes Testament gilt nicht. Beim Ehegattentestament schreibt einer von beiden den Text handschriftlich; der andere setzt „Das ist auch mein Wille“ hinzu und versieht es seinerseits mit Ort, Datum und Unterschrift – alles handschriftlich und eigenhändig.
TESTAMENT
Allgemeine Vorbemerkung

Wir, ….. (Ehemann) und …. (Ehefrau) sind deutsche Staatsbürger und leben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft (Alt.: Gütertrennung oder Gütergemeinschaft). Wir haben …. gemeinsame Kinder, unsere am … geborene Tochter T und unseren am … geborenen Sohn S.

Vorsorglich heben wir und jeder von uns für sich selbst sämtliche vorausgegangenen einzeln oder gemeinsam errichteten Verfügungen von Todes wegen in vollem Umfang auf, insbesondere unser Testament vom … .

Dies vorausgeschickt treffen wir die folgenden Verfügungen:

I. Erbeinsetzungen

Wir setzen uns gegenseitig, der Erstversterbende den Längstlebenden, zum alleinigen und unbeschränkten Erben ein. Ersatzerben sind die nachstehend benannten Schlusserben gemäß den dort getroffenen Verteilungsgrundsätzen.

Jeder von uns beruft für den Fall, dass er der Längstlebende von uns ist, zu seinen alleinigen Erben unsere beiden Kinder T und S zu gleichen Teilen.

Ersatzschlusserben sind jeweils deren Abkömmlinge unter sich nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge, einschließlich adoptierter und nichtehelicher, unter sich zu gleichen Stammanteilen. Sind solche nicht vorhanden, wächst deren Anteil den anderen Schlusserben an.

Die vorstehende Schlusserbeneinsetzung gilt auch für den Fall, dass wir beide gleichzeitig oder innerhalb eines Monats aufgrund derselben Ursache (z. B. eines Unfalls) versterben.

II. Vermächtnisse

Als Vermächtnis erhalten beim Tod des Längstlebenden von uns:

  • Tante …. erhält aus unserem Nachlass, soweit nach Abzug von Nachlassverbindlichkeiten vorhanden, ein Vermächtnis in Höhe von 20.000,00 € (zwanzigtausend Euro);
  • Unser Neffe N erhält den Oldtimer-Porsche mit dem amtlichen Kennzeichen …. .

Für alle Vermächtnisse gilt:

… hier tragen Sie Ihre eigenen Regelungen ein …
III. Pflichtteilsstrafklausel

Sollte einer unserer Abkömmlinge beim Tod des zuerst Versterbenden von uns den Pflichtteil geltend machen, die in unserem gemeinschaftlichen Testament getroffene Verfügung von Todes wegen anfechten oder sich der Durchführung widersetzen, gilt als von uns gemeinsam und wechselbezüglich verfügt, dass der Überlebende berechtigt ist, ihn und seine Kinder von der Erbfolge nach dem Überlebenden auszuschließen und ihn und seine Kinder auf den Pflichtteil zu setzen.

IV. Pflegevergütungsvorausvermächtnis

Jeder von uns setzt für den Fall, dass er von einem oder mehreren seiner Kinder gepflegt wird, zugunsten derjenigen Person, die ihn pflegt, ein Pflegevergütungsvermächtnis aus. Der Pflegende soll als Vorausvermächtnis eine Vergütung erhalten; sie beläuft sich auf …,-- € pro geleisteter Stunde. Hinzu kann der Pflegende Ersatz für tatsächlichen Aufwand verlangen.

V. Bindungswirkung

Die vorstehend getroffenen Verfügungen sind wechselbezüglich und können zu unser beider Lebzeiten nur gemeinschaftlich geändert oder durch einseitigen, notariell beurkundeten, Widerruf beseitigt werden. Nach dem Tode des Erstversterbenden ist keine Abänderung mehr möglich, mit Ausnahme der Abänderungsmöglichkeit aufgrund der Pflichtteilsstrafklausel.


Ort, Datum · Unterschrift desjenigen, der geschrieben hat

Das ist auch mein Wille.


Ort, Datum · Unterschrift des Anderen
Muster 2 · Ehepaar ohne Kinder

Testament eines Ehepaares ohne Kinder

Gegenseitige Erbeinsetzung · Nichte und Neffe als Schlusserben · Vermächtnisse und Auflagen

Die Konstellation: Ein Ehepaar hat keine gemeinsamen Kinder und keiner hat Kinder aus anderen Beziehungen.
⚠ Wichtig zur Form – bitte unbedingt beachten:
Jedes nicht notariell errichtete Testament muss handschriftlich und eigenhändig geschrieben werden, sonst ist es unwirksam. Beim Ehegattentestament schreibt einer von beiden den Text handschriftlich; der andere setzt „Das ist auch mein Wille“ hinzu und versieht es seinerseits mit Ort, Datum und Unterschrift – alles handschriftlich und eigenhändig.
TESTAMENT
Allgemeine Vorbemerkung

Wir, ….. (Ehemann) und …. (Ehefrau) sind deutsche Staatsbürger und leben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft (Alt.: Gütertrennung oder Gütergemeinschaft). Wir haben keine gemeinsamen Kinder und keiner von uns hat Kinder aus einer vorangegangenen Ehe oder Beziehung.

Vorsorglich heben wir und jeder von uns für sich selbst sämtliche vorausgegangenen einzeln oder gemeinsam errichteten Verfügungen von Todes wegen in vollem Umfang auf, insbesondere unser Testament vom … .

Dies vorausgeschickt treffen wir die folgenden Verfügungen:

I. Erbeinsetzungen

Wir setzen uns gegenseitig, der Erstversterbende den Längstlebenden, zum alleinigen und unbeschränkten Erben ein. Ersatzerben sind die nachstehend benannten Schlusserben gemäß den dort getroffenen Verteilungsgrundsätzen.

Jeder von uns beruft für den Fall, dass er der Längstlebende von uns ist, zu seinen alleinigen Erben unseren Neffen B und unsere Nichte C je zu jeweils ein Halb. Ersatzerben sind jeweils deren Abkömmlinge, einschließlich adoptierter, jedoch mit Ausnahme nichtehelicher Kinder männlicher Nachkommen und ihren Abkömmlingen, jeweils nach den gesetzlichen Erbregeln erster Ordnung zum Zeitpunkt des Erbfalls. Mangels Ersatzerben soll Anwachsung eintreten.

II. Vermächtnisse

Zu Lasten meiner Erben setzt der Längstlebende von uns folgende Vermächtnisse aus:

  • Unsere langjährige Haushälterin E erhält das lebtägliche, ausschließliche und in der Ausübung unentgeltliche Wohnungsrecht an der 2-Zimmer-Wohnung im Dachgeschoss unseres Hauses in R-Stadt in der S-Straße Nr. …, die sie zurzeit bereits bewohnt. Die Überlassung dieses Rechts an einen Dritten ist ihr nicht gestattet. Das Recht ist nach meinem Tod durch Eintragung im Grundbuch auf dem Hausgrundstück dinglich zu sichern.
  • M, der Jagdfreund meines verstorbenen Ehemannes, erhält aus dem Gewehrschrank meines Mannes ein Jagdgewehr nach seiner Wahl.
  • Die Freundin der Ehefrau, F, erhält einen Betrag von 10.000,– Euro.
  • Dem Deutschen Alpenverein Sektion R-Stadt e. V., dessen langjähriger Vorsitzender ich der … war, vermacht der Längstlebende ein vom Testamentsvollstrecker auszusuchendes nach Lage und Größe geeignetes Berggrundstück in den Ötztaler Alpen nebst der Verpflichtung des Testamentsvollstreckers, darauf aus Mitteln des Nachlasses eine bewirtschaftbare Berghütte errichten zu lassen, die unsere Namen tragen soll.

Für alle Vermächtnisse gilt:

… hier tragen Sie Ihre eigenen Regelungen ein …
III. Auflagen

Auflagen des Längstlebenden von uns sind:

  • Dem Tierschutzverein R-Stadt e. V. vermacht der Längstlebende 10.000,– Euro mit der Auflage, unsere Dackelhündin ….. nach dem Tod des Längstlebenden aufzunehmen und zu pflegen. Das Vermächtnis entfällt auch dann nicht, wenn die Hündin bei meinem Tod nicht mehr leben sollte.
  • Den Erben macht der Längstlebende zur Auflage, das Stillleben von Georges Braque an den Rechtsträger der Staatlichen Kunsthalle in R-Stadt zu übereignen, mit der Auflage, es auf immer in den Räumen der Kunsthalle in R-Stadt zu belassen.
  • Unsere Erben verpflichten wir im Wege der Auflage, aus Mitteln des Nachlasses unsere Grabstätte auf die Dauer der vollen Ruhezeit für Kaufgräber zu schmücken und zu pflegen. Jeder Erbe kann verlangen, dass dazu ein Grabpflegevertrag mit der Genossenschaft der Friedhofsgärtner in R-Stadt abgeschlossen wird.
IV. Testamentsvollstreckung

Ich ernenne Herrn Rechtsanwalt N zu meinem Testamentsvollstrecker mit der Aufgabe und Befugnis, die von mir ausgesetzten Vermächtnisse und Auflagen zu erfüllen und zu überwachen. Will oder kann er das Amt nicht antreten oder fällt er vor seiner Ausführung weg, ersuche ich das Nachlassgericht, einen geeigneten Testamentsvollstrecker zu ernennen. Der Testamentsvollstrecker erhält eine einmalige Vergütung in Höhe von 6 % der Verkehrswerte des Nachlasses.


Ort, Datum · Unterschrift desjenigen, der geschrieben hat

Das ist auch mein Wille.


Ort, Datum · Unterschrift des Anderen
Muster 3 · Alleinstehende Person

Testament für eine alleinstehende Person ohne Kinder

Stiftung als Erbin · Vermächtnisse · Testamentsvollstreckung

Die Konstellation: Testament einer alleinstehenden Person. Wird keine Verfügung getroffen, kommt es zur gesetzlichen Erbfolge, die meistens schon deshalb ungünstig ist, weil die vielen verschiedenen Erben aus verschiedenen Stämmen sich zusammenfinden und auseinandersetzen müssen. Deshalb ist ein Testament sinnvoll.
⚠ Wichtig zur Form – bitte unbedingt beachten:
Jedes nicht notariell errichtete Testament muss handschriftlich und eigenhändig geschrieben werden, sonst ist es unwirksam. Es soll mit Ort und Datum versehen sein. Wir empfehlen die Hinterlegung beim Nachlassgericht.
TESTAMENT
Allgemeine Vorbemerkung

Ich, _________, bin ledig, habe keine Kinder und keine Geschwister. Meine Eltern sind beide bereits verstorben.

Ich habe mit notarieller Urkunde des _________ ein Testament errichtet, das ich mit dieser letztwilligen Verfügung ersetze.

Dies vorausgeschickt, treffe ich nachstehende letztwillige Verfügungen.

I. Erbeinsetzungen

Zu meinem alleinigen Erben bestimme ich die Private Universität Witten/Herdecke gGmbH in Witten / die Stiftung Universität Witten/Herdecke. Die Universität / die Stiftung wird hiermit verpflichtet, mit meinem Vermögen eine unselbständige/nichtrechtsfähige Stiftung/Unterstiftung einzurichten, die den Namen A-Stiftung (evtl. ergänzend: für Studienförderung / medizinische Forschung o. ä.) tragen soll. Das Stiftungsvermögen soll in seinem Werte erhalten bleiben, und nur die Erträge sollen zur Förderung des zuvor genannten Stiftungszwecks zur Verfügung gestellt werden.

Im Einzelnen soll die Stiftung gemäß anliegendem Statut verwaltet werden.

II. Vermächtnisse

Frau _________ und Herr _________ erhalten aus meinem Nachlass, soweit nach Abzug von Nachlassverbindlichkeiten vorhanden, als Gesamtgläubiger ein Vermächtnis in Höhe von 20.000,00 € (zwanzigtausend Euro).

Sollte einer der beiden Vermächtnisnehmer bei meinem Tod bereits vorverstorben sein, erhält der noch lebende Vermächtnisnehmer das Vermächtnis von 20.000,00 € allein.

Sofern bei meinem Tod beide Vermächtnisnehmer vorverstorben sind, entfällt die Vermächtnisanordnung.

Als Ersatzvermächtnisnehmer bestimme ich ……………… .

Für alle Vermächtnisse gilt:

Soweit sich der Vermächtnisgegenstand beim Erbfall nicht mehr im Nachlass befindet, entfällt das Vermächtnis insoweit ersatzlos; eine Verschaffung oder Ersatz ist nicht geschuldet. Das Vermächtnis ist binnen 3 Monaten nach meinem Tod zu erfüllen und bis dahin unverzinslich.

Der Vermächtnisanspruch entfällt ersatzlos und geht nicht auf Ersatzvermächtnisnehmer über, wenn und soweit der jeweilige Vermächtnisnehmer Pflichtteilsansprüche geltend macht oder das Vermächtnis ausschlägt.

Die Kosten der Vermächtniserfüllung trägt der Bedachte, ebenso etwa auf das Vermächtnis anfallende Steuern.

III. Testamentsvollstreckung

Es wird Testamentsvollstreckung angeordnet. Zum Testamentsvollstrecker wird bestimmt: ___________, geboren am ___________, wohnhaft in ___________.

Ersatzvollstrecker möchte ich derzeit nicht benennen. Sollte der vorgenannte Testamentsvollstrecker nicht bereit oder in der Lage sein, das Amt zu übernehmen, oder später wegfallen, soll das Nachlassgericht einen Ersatzvollstrecker bestimmen.

Der Testamentsvollstrecker hat die Aufgabe, den Nachlass auseinanderzusetzen. Bei der Auseinandersetzung soll er im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen meine letztwilligen Verfügungen erfüllen, insbesondere meine Teilungsanordnungen, Vermächtnisse und Auflagen, und im Übrigen nach seinem billigen Ermessen handeln.

Die Testamentsvollstreckung erstreckt sich auf den gesamten Nachlass, insbesondere auch auf etwaige Vermächtnisse und Auflagen sowie Pflichtteile. Ausgenommen ist lediglich etwa im Ausland belegenes Vermögen; insoweit hat der Testamentsvollstrecker auch keine steuerlichen Pflichten zu erfüllen.

Die Testamentsvollstreckung endet mit der vollständigen Erfüllung der Aufgaben des Testamentsvollstreckers oder wenn der letzte Testamentsvollstrecker sein Amt mit der Bestimmung niederlegt, dass kein Nachfolger ernannt werden soll. In diesem Fall soll auch das Nachlassgericht keinen neuen Testamentsvollstrecker ernennen.

Jeder Testamentsvollstrecker hat alle Rechte, die erforderlich sind, um seine Aufgaben zu erfüllen, und ist auch in der Eingehung von Verbindlichkeiten für den Nachlass nicht beschränkt.

Meine Angehörigen im Sinne von § 15 der Abgabenordnung sind umfassend von den gesetzlichen Pflichten eines Testamentsvollstreckers befreit. Die Befreiung umfasst sämtliche gesetzliche Befreiungsmöglichkeiten. Alle von mir ernannten Testamentsvollstrecker sind stets einzelvertretungsberechtigt und dürfen Rechtsgeschäfte auch mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten vornehmen. Für vom Nachlassgericht ernannte Testamentsvollstrecker verbleibt es bei den gesetzlichen Bestimmungen.

Neben dem Ersatz seiner Aufwendungen und einer etwaigen Mehrwertsteuer kann der Testamentsvollstrecker für seine Tätigkeit eine angemessene Vergütung nach Maßgabe der Vergütungsempfehlung des Deutschen Notarvereins verlangen. Die Kosten eines etwaigen Testamentsvollstreckerzeugnisses und sonstiger Nachweise sind aus dem Nachlass zu entnehmen.


Ort, Datum · Unterschrift
Muster 4 · Patchwork-Familie

Einzeltestament einer verheirateten Person mit ausschließlich Kindern aus einer vorangegangenen Beziehung

Eigene Kinder als Erben · Absicherung des Ehegatten über Vorvermächtnis

Die Konstellation: Dieses Testament ist das Testament eines Patchwork-Ehepartners. Das Vermögen soll im Ergebnis an die eigenen Abkömmlinge gehen, aber zunächst der Absicherung des Ehegatten dienen. Das führt zu einem Regelungskonflikt, der in verschiedener Weise aufgelöst werden kann. Wir stellen nur eine von verschiedenen Gestaltungsoptionen vor. Patchworksituationen sind komplex. Lassen Sie sich zusätzlich beraten oder Ihr Testament im ersten Schritt überprüfen.
⚠ Wichtig zur Form – bitte unbedingt beachten:
Jedes nicht notariell errichtete Testament muss handschriftlich und eigenhändig geschrieben werden, sonst ist es unwirksam. Es soll mit Ort und Datum versehen sein. Wir empfehlen die Hinterlegung beim Nachlassgericht.
TESTAMENT
Allgemeine Vorbemerkung

Ich wurde in …. als Sohn der ….., geb. ….., und des ….. geboren. Ich habe ausschließlich die deutsche Staatsangehörigkeit. An der Errichtung eines Testaments bin ich durch frühere Verfügungen von Todes wegen nicht gehindert.

I. Widerruf früherer Verfügungen

Hiermit hebe ich alle bisher getroffenen letztwilligen Verfügungen, seien es notarielle oder privatschriftliche, vollumfänglich auf und widerrufe sie.

II. Persönliche Verhältnisse

Ich bin verheiratet mit Frau …, geb. am … in …… . Wir leben im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft.

Mit meiner Ehefrau … habe ich keine gemeinsamen Kinder.

Aus einer früheren Ehe habe ich selbst zwei Kinder, nämlich ….. und ….. . Meine heutige Frau ….. bringt aus einer früheren Ehe eine Tochter, ……, mit.

III. Erbeinsetzung

Zu meinen alleinigen Erben zu jeweils ein Halb setze ich meine beiden Kinder A und B ein.

Sollte einer der Erben vor dem Erbfall weggefallen sein, bestimme ich dessen Abkömmlinge zu Ersatzerben. Hinterlässt einer der Erben keine Abkömmlinge, so soll unter den übrigen Erben Anwachsung eintreten. Schlägt einer der Erben das ihm Zugewandte aus, macht er seinen Pflichtteilsanspruch geltend und erhält er ihn auch, so ist er mit seinem ganzen Stamm von der Erbfolge ausgeschlossen.

IV. Vermächtnisse

Zugunsten meiner Ehefrau …… setze ich folgende Vermächtnisse aus. Vorausgesetzt, zum Zeitpunkt meines Todes ist das Ehegattenerbrecht nicht gemäß § 1933 BGB oder aus sonstigen Gründen ausgeschlossen, erhält …… vermächtnisweise und nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen

  • das in meinem Alleineigentum stehende Einfamilienhaus … in …… . Sollte meine Frau Pflichtteilsansprüche geltend machen, gilt dieses Vermächtnis als nicht ausgesetzt;
  • einen Geldbetrag von …..,– € (i. W. ….. EURO).

….. ist jedoch nur Vorvermächtnisnehmerin analog einer Vorerbin entsprechend §§ 2100 ff. BGB. Als Vorvermächtnisnehmerin ist sie weitestgehend von den Beschränkungen und Verpflichtungen, von denen ein Vorerbe befreit werden kann, befreit. Nachvermächtnisnehmer zu jeweils ein Halb sind meine beiden Söhne …. und …. . Der Nachvermächtnisfall tritt mit Tod der Vorvermächtnisnehmerin ein.

Die (Vor-)Vermächtnisse fallen mit dem Erbfall an und sind unverzinslich, soweit nichts anderes bestimmt ist. Die Vermächtnisse fallen im Übrigen nur an, wenn der Vermächtnisgegenstand sich zum Zeitpunkt des Todes noch im Nachlass befindet. Eine Verschaffung oder Ersatz ist nicht geschuldet.


Ort, Datum · Unterschrift
Diese Muster sind in sich schlüssig – Sie können sie abschreiben und dabei individualisieren, kostenlos. Es handelt sich aber um kein auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes Testament. Eine anwaltliche Überprüfung ist daher in jedem Fall sinnvoll, denn das Erbrecht bietet eine Fülle von Gestaltungsoptionen, auch steuerlich. Eine Gewährleistung dafür, dass Sie mit einem allgemeinen Muster Ihre Nachfolgeziele erreichen, übernehmen wir nicht.
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Wie viel Erbschaftsteuer fällt voraussichtlich an? Der Rechner berücksichtigt Steuerklasse, persönlichen Freibetrag, den Stufentarif und den Härteausgleich nach dem ErbStG (Rechtsstand 2026).

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Netto, also nach Abzug von Schulden, Nachlassverbindlichkeiten und Beerdigungskosten (Pauschale 10.300 €).

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Voraussichtliche Erbschaftsteuer
0 €
zu zahlen an das Finanzamt
bleibt: Steuer
SteuerklasseI
Persönlicher Freibetrag
Freibetrag Hausrat
Steuerpflichtiger Erwerb
Steuersatz
Anrechnung Vorschenkung (§ 14)
Festzusetzende Steuer
Ihr Testament sollte auch steuerlich durchdacht sein. Dr. Matthias Krayer ist Fachanwalt für Steuerrecht und bespricht Ihre Gestaltung gern persönlich mit Ihnen. → Testament jetzt prüfen lassen

Unsere Experten

Erfahrene Spezialisten im Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht – für die rechtssichere Prüfung Ihres Testaments.

Dr. Matthias Krayer
Dr. Matthias Krayer
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Steuerrecht · Testamentsvollstrecker

Herr Dr. Krayer ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und zertifizierter Testamentsvollstrecker. Nach seinem juristischen Studium war er zunächst für das Finanzamt tätig. Heute verfügt er als Berater über jahrelange Expertise bei der steueroptimalen Testamentsgestaltung und Erbfallabwicklung. Dr. Krayer wurde im Stiftungsrecht zur Frage promoviert, ob sich die Stiftung als Instrument für die Nachfolge in Familienunternehmen eignet.

Dr. Stephan Schleitzer
Dr. Stephan Schleitzer
Rechtsanwalt · Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) · Erb- und Stiftungsrecht

Herr Dr. Schleitzer ist Rechtsanwalt und seit 2017 zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT). Er studierte Rechtswissenschaften an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz sowie an der Universität Genf und ist seit 1994 als Rechtsanwalt zugelassen. Vor seiner anwaltlichen Tätigkeit war er im Private Banking der BHF Bank tätig – eine Erfahrung, von der seine Mandanten bei Vermögens- und Nachfolgefragen bis heute profitieren. Seine Schwerpunkte liegen im Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Stiftungsrecht sowie in der Testamentsvollstreckung. Daneben engagiert er sich als Vorstand der Artus-Stiftung, Wiesbaden, und des Fördervereins Ella & Louis Rhein-Main e.V., Frankfurt am Main.

Magnus Alexander Prinz zu Wied
Magnus Alexander Prinz zu Wied
Rechtsanwalt LL.M. · Nachfolge- und Erbschaftsfragen · Stiftungsrecht

Herr Prinz zu Wied ist Rechtsanwalt mit einem LL.M.-Abschluss. Seine juristische Ausbildung absolvierte er in Göttingen, Hamburg und Berlin; den LL.M. erwarb er an der Universität Stellenbosch in Südafrika. In Deutschland ist er seit 2003 als Rechtsanwalt zugelassen. Er berät Stiftungen, Familien sowie familiengeführte Unternehmen in Nachfolge- und Erbschaftsfragen – mit dem Ziel, Vermögen innerhalb von Familien und Dynastien dauerhaft zu erhalten.

Bewerbung als Experte (m/w/d)
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  • Nachgewiesene Spezialisierung im Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht
  • Mindestens fünf Jahre überwiegende, idealerweise ausschließliche Tätigkeit in diesem Bereich

Nach Eingang Ihrer Unterlagen setzen wir uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung. Im weiteren Verlauf folgt ein persönliches Kennenlernen sowie eine sorgfältige Überprüfung Ihrer fachlichen Expertise. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen.

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