Wie viel Erbschaftsteuer fällt voraussichtlich an? Der Rechner berücksichtigt Steuerklasse, persönlichen Freibetrag, den Stufentarif und den Härteausgleich nach dem ErbStG (Rechtsstand 2026).
Netto, also nach Abzug von Schulden, Nachlassverbindlichkeiten und Beerdigungskosten (Pauschale 10.300 €).
Erbe und Schenkung werden nach § 14 ErbStG zusammengerechnet.
Freibetrag nach § 13 ErbStG: Steuerklasse I bis 41.000 € (Hausrat) + 12.000 € (sonstige bewegliche Gegenstände), Steuerklasse II/III insgesamt 12.000 €. Gilt nur, soweit tatsächlich Gegenstände in dieser Höhe vorhanden sind.
Dieser Rechner dient ausschließlich der ersten Orientierung (Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Rechtsstand 2026). Er berücksichtigt den Stufentarif (§ 19 Abs. 1), den Härteausgleich (§ 19 Abs. 3), die persönlichen Freibeträge (§ 16), die Zusammenrechnung früherer Erwerbe (§ 14) sowie den Hausratfreibetrag (§ 13). Nicht berücksichtigt sind unter anderem: Begünstigungen für Betriebsvermögen (§§ 13a, 13b), die Befreiung für das Familienheim (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b/c), besondere Versorgungsfreibeträge für Ehegatten und Kinder (§ 17) sowie der Zugewinnausgleich (§ 5). Das Ergebnis kann daher erheblich von der tatsächlichen Steuer abweichen und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung.