Erbschaftsteuer-Rechner

Wie viel Erbschaftsteuer fällt voraussichtlich an? Der Rechner berücksichtigt Steuerklasse, persönlichen Freibetrag, den Stufentarif und den Härteausgleich nach dem ErbStG (Rechtsstand 2026).

Ihre Angaben
Steuerklasse I

Netto, also nach Abzug von Schulden, Nachlassverbindlichkeiten und Beerdigungskosten (Pauschale 10.300 €).

Erbe und Schenkung werden nach § 14 ErbStG zusammengerechnet.

Freibetrag nach § 13 ErbStG: Steuerklasse I bis 41.000 € (Hausrat) + 12.000 € (sonstige bewegliche Gegenstände), Steuerklasse II/III insgesamt 12.000 €. Gilt nur, soweit tatsächlich Gegenstände in dieser Höhe vorhanden sind.

Voraussichtliche Erbschaftsteuer
0 €
zu zahlen an das Finanzamt
bleibt: Steuer
SteuerklasseI
Persönlicher Freibetrag
Freibetrag Hausrat
Steuerpflichtiger Erwerb
Steuersatz
Anrechnung Vorschenkung (§ 14)
Festzusetzende Steuer
Ihr Testament sollte auch steuerlich durchdacht sein. Dr. Matthias Krayer ist Fachanwalt für Steuerrecht und bespricht Ihre Gestaltung gern persönlich mit Ihnen. → Testament jetzt prüfen lassen