Häufig gestellte Fragen
Antworten auf typische Fragen rund um unser Angebot und das Thema Testament.
Fragen zum Procedere
Wie läuft das Ganze ab – Schritt für Schritt?▼
Der gesamte Ablauf dauert nur wenige Minuten. Sie füllen ein Formular in sieben Schritten aus:
- Testament hochladen: Sie laden Ihr Testament als PDF oder Foto hoch (bis 4 MB).
- Ihre Daten: Name, Anschrift und E-Mail-Adresse – darüber erreichen wir Sie.
- Familienverhältnisse: Angaben zu Familienstand, Partner und Kindern. Je nach Ihren Antworten fragen wir nur das ab, was in Ihrem Fall wirklich relevant ist.
- Ihr Vermögen: Immobilien, Geld- und Wertpapiervermögen. Diese Angaben sind freiwillig, helfen dem Anwalt aber sehr.
- Sonstiges: Was Ihnen besonders wichtig ist, mögliche Schwierigkeiten oder Besonderheiten.
- Leistung wählen: Hier entscheiden Sie, wie wir Sie beraten sollen (siehe nächste Frage). Wenn Sie ein Beratungsgespräch möchten, wählen Sie hier auch gleich Ihren Wunschtermin.
- Zahlung: Sie sehen Ihren Gesamtbetrag und bezahlen sicher per Kreditkarte.
Danach erhalten Sie sofort eine Bestätigungs-E-Mail. Dr. Matthias Krayer prüft Ihr Testament und meldet sich – je nach Ihrer Wahl im Zoom-Gespräch und/oder mit der schriftlichen Stellungnahme.
Welche Leistungen kann ich wählen – und was kosten sie?▼
Sie haben die freie Wahl zwischen zwei Leistungen – einzeln oder zusammen:
- Beratungsgespräch per Zoom: 15 Minuten persönlich mit Dr. Matthias Krayer per Videocall. Sie können direkt Rückfragen stellen.
- Schriftliche Stellungnahme: eine ausführliche schriftliche Begutachtung Ihres Testaments, die Sie in Ruhe nachlesen und aufbewahren können.
Im Schritt „Leistung" haben Sie genau drei Möglichkeiten:
- Nur Beratungsgespräch – 199 €
- Nur schriftliche Stellungnahme – 199 €
- Beides zusammen – 348 € statt 398 €. Hier legen Sie zusätzlich fest, was Sie zuerst möchten.
Alle Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer. Sie sehen den Preis direkt an jeder Option und Ihren Gesamtbetrag laufend aktualisiert.
Sie müssen sich nicht sofort festlegen: Entscheiden Sie sich zunächst für eine Leistung, können Sie die andere jederzeit später noch nachbestellen.
Kann ich beide Leistungen kombinieren – und in welcher Reihenfolge?▼
Ja. Wählen Sie dazu die dritte Möglichkeit „Beides" (348 €). Dann fragen wir Sie zusätzlich, womit wir beginnen sollen. Beide Wege sind sinnvoll – es kommt darauf an, was Sie bevorzugen:
- Zuerst das Gespräch: Sie klären Ihre Fragen mündlich, danach hält Dr. Matthias Krayer die Ergebnisse schriftlich fest. Gut, wenn Sie erst einmal reden möchten.
- Zuerst die Stellungnahme: Sie lesen die schriftliche Einschätzung in Ruhe und besprechen anschließend offene Punkte im Gespräch. Gut, wenn Sie sich vorbereiten möchten.
Auf den Preis hat die Reihenfolge keinen Einfluss. Und falls Sie sich zunächst nur für eine Leistung entschieden haben: Die andere können Sie jederzeit später noch nachbestellen.
Wie kommt das Beratungsgespräch zustande – und was brauche ich dafür?▼
Das Gespräch findet per Zoom statt (Videocall über Internet). So läuft es:
- Sie wählen im Schritt „Leistung" einen freien Termin. Termine gibt es dienstags und donnerstags von 10:00 bis 13:00 Uhr im Dreiviertelstunden-Takt – also 10:00–10:15 Uhr, dann 10:45–11:00 Uhr und so weiter. Jedes Gespräch dauert 15 Minuten.
- Nach der Zahlung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit Ihrem Termin und dem Zoom-Link.
- Klicken Sie zum vereinbarten Zeitpunkt einfach auf diesen Link – fertig.
Sie benötigen nur ein Gerät mit Internet und Kamera bzw. Mikrofon (Computer, Tablet oder Smartphone). Eine Anmeldung bei Zoom ist nicht nötig.
Warum liegt der früheste Termin erst 5 Tage in der Zukunft?▼
Damit Dr. Matthias Krayer genügend Zeit hat, Ihr Testament und Ihre Angaben vor dem Gespräch gründlich zu prüfen. So können wir die 15 Minuten voll für Ihre Fragen nutzen, statt sie mit dem Lesen zu verbringen.
Ich habe nach Absenden des Auftrags keine E-Mail erhalten – was kann ich tun?▼
Wir haben eine E-Mail an die von Ihnen angegebene Adresse geschickt. Bitte prüfen Sie, ob diese korrekt ist. Es kann ein paar Minuten dauern. Schauen Sie auch in Ihren Spam-Ordner.
Können Sie für mich ein Testament erstellen?▼
Unser Angebot ist die Prüfung eines bereits bestehenden Testaments. Ob und wie Ihr Experte Sie darüber hinaus beim Neuverfassen unterstützen kann, besprechen Sie am besten direkt mit ihm – im Beratungsgespräch oder per Antwort auf Ihre Bestätigungsmail.
Gibt es einen Chat?▼
Nein. Wir haben uns bewusst gegen einen Chat entschieden, da das Erbrecht komplex ist.
Fragen zum Testament
Wer kann ein handschriftliches Testament erstellen?▼
Nur wer testierfähig ist. Personen unter 18 Jahren können grundsätzlich kein handschriftliches Testament errichten.
Wie erstelle ich ein wirksames Testament?▼
Das Testament muss vollständig eigenhändig handschriftlich verfasst sein – Maschinenschrift ist nicht zulässig. Es muss unterzeichnet sein und sollte Ort und Datum enthalten.
Können Eheleute ein gemeinsames Testament erstellen?▼
Ja, aber nur Ehegatten oder eingetragene Partner. Einer schreibt das Testament, der andere fügt hinzu: „Das ist auch mein Wille“ und unterschreibt eigenhändig mit Ort und Datum.
Wie bewahre ich das Testament auf?▼
Sinnvollerweise hinterlegen Sie das handschriftliche Testament beim Nachlassgericht Ihres Wohnsitzes.
Wie ändere ich ein Testament?▼
Sie können jederzeit ein komplett neues Testament verfassen – das Neueste ist das Gültige.
Was sind typische Fehler bei eigenhändigen Testamenten?▼
Häufig sind es inhaltliche Fehler: die Verteilung von Vermögensgegenständen ohne klare Bestimmung von Erben. Solche Unklarheiten führen fast zwangsläufig zu Streit.