Testament: Ehepaar ohne Kinder

Muster 2 · Ehepaar ohne Kinder

Testament eines Ehepaares ohne Kinder

Gegenseitige Erbeinsetzung · Nichte und Neffe als Schlusserben · Vermächtnisse und Auflagen

Die Konstellation: Ein Ehepaar hat keine gemeinsamen Kinder und keiner hat Kinder aus anderen Beziehungen.
⚠ Wichtig zur Form – bitte unbedingt beachten:
Jedes nicht notariell errichtete Testament muss handschriftlich und eigenhändig geschrieben werden, sonst ist es unwirksam. Beim Ehegattentestament schreibt einer von beiden den Text handschriftlich; der andere setzt „Das ist auch mein Wille“ hinzu und versieht es seinerseits mit Ort, Datum und Unterschrift – alles handschriftlich und eigenhändig.
TESTAMENT
Allgemeine Vorbemerkung

Wir, ….. (Ehemann) und …. (Ehefrau) sind deutsche Staatsbürger und leben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft (Alt.: Gütertrennung oder Gütergemeinschaft). Wir haben keine gemeinsamen Kinder und keiner von uns hat Kinder aus einer vorangegangenen Ehe oder Beziehung.

Vorsorglich heben wir und jeder von uns für sich selbst sämtliche vorausgegangenen einzeln oder gemeinsam errichteten Verfügungen von Todes wegen in vollem Umfang auf, insbesondere unser Testament vom … .

Dies vorausgeschickt treffen wir die folgenden Verfügungen:

I. Erbeinsetzungen

Wir setzen uns gegenseitig, der Erstversterbende den Längstlebenden, zum alleinigen und unbeschränkten Erben ein. Ersatzerben sind die nachstehend benannten Schlusserben gemäß den dort getroffenen Verteilungsgrundsätzen.

Jeder von uns beruft für den Fall, dass er der Längstlebende von uns ist, zu seinen alleinigen Erben unseren Neffen B und unsere Nichte C je zu jeweils ein Halb. Ersatzerben sind jeweils deren Abkömmlinge, einschließlich adoptierter, jedoch mit Ausnahme nichtehelicher Kinder männlicher Nachkommen und ihren Abkömmlingen, jeweils nach den gesetzlichen Erbregeln erster Ordnung zum Zeitpunkt des Erbfalls. Mangels Ersatzerben soll Anwachsung eintreten.

II. Vermächtnisse

Zu Lasten meiner Erben setzt der Längstlebende von uns folgende Vermächtnisse aus:

  • Unsere langjährige Haushälterin E erhält das lebtägliche, ausschließliche und in der Ausübung unentgeltliche Wohnungsrecht an der 2-Zimmer-Wohnung im Dachgeschoss unseres Hauses in R-Stadt in der S-Straße Nr. …, die sie zurzeit bereits bewohnt. Die Überlassung dieses Rechts an einen Dritten ist ihr nicht gestattet. Das Recht ist nach meinem Tod durch Eintragung im Grundbuch auf dem Hausgrundstück dinglich zu sichern.
  • M, der Jagdfreund meines verstorbenen Ehemannes, erhält aus dem Gewehrschrank meines Mannes ein Jagdgewehr nach seiner Wahl.
  • Die Freundin der Ehefrau, F, erhält einen Betrag von 10.000,– Euro.
  • Dem Deutschen Alpenverein Sektion R-Stadt e. V., dessen langjähriger Vorsitzender ich der … war, vermacht der Längstlebende ein vom Testamentsvollstrecker auszusuchendes nach Lage und Größe geeignetes Berggrundstück in den Ötztaler Alpen nebst der Verpflichtung des Testamentsvollstreckers, darauf aus Mitteln des Nachlasses eine bewirtschaftbare Berghütte errichten zu lassen, die unsere Namen tragen soll.

Für alle Vermächtnisse gilt:

… hier tragen Sie Ihre eigenen Regelungen ein …
III. Auflagen

Auflagen des Längstlebenden von uns sind:

  • Dem Tierschutzverein R-Stadt e. V. vermacht der Längstlebende 10.000,– Euro mit der Auflage, unsere Dackelhündin ….. nach dem Tod des Längstlebenden aufzunehmen und zu pflegen. Das Vermächtnis entfällt auch dann nicht, wenn die Hündin bei meinem Tod nicht mehr leben sollte.
  • Den Erben macht der Längstlebende zur Auflage, das Stillleben von Georges Braque an den Rechtsträger der Staatlichen Kunsthalle in R-Stadt zu übereignen, mit der Auflage, es auf immer in den Räumen der Kunsthalle in R-Stadt zu belassen.
  • Unsere Erben verpflichten wir im Wege der Auflage, aus Mitteln des Nachlasses unsere Grabstätte auf die Dauer der vollen Ruhezeit für Kaufgräber zu schmücken und zu pflegen. Jeder Erbe kann verlangen, dass dazu ein Grabpflegevertrag mit der Genossenschaft der Friedhofsgärtner in R-Stadt abgeschlossen wird.
IV. Testamentsvollstreckung

Ich ernenne Herrn Rechtsanwalt N zu meinem Testamentsvollstrecker mit der Aufgabe und Befugnis, die von mir ausgesetzten Vermächtnisse und Auflagen zu erfüllen und zu überwachen. Will oder kann er das Amt nicht antreten oder fällt er vor seiner Ausführung weg, ersuche ich das Nachlassgericht, einen geeigneten Testamentsvollstrecker zu ernennen. Der Testamentsvollstrecker erhält eine einmalige Vergütung in Höhe von 6 % der Verkehrswerte des Nachlasses.


Ort, Datum · Unterschrift desjenigen, der geschrieben hat

Das ist auch mein Wille.


Ort, Datum · Unterschrift des Anderen
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