Testament: Patchwork-Familie

Muster 4 · Patchwork-Familie

Einzeltestament einer verheirateten Person mit ausschließlich Kindern aus einer vorangegangenen Beziehung

Eigene Kinder als Erben · Absicherung des Ehegatten über Vorvermächtnis

Die Konstellation: Dieses Testament ist das Testament eines Patchwork-Ehepartners. Das Vermögen soll im Ergebnis an die eigenen Abkömmlinge gehen, aber zunächst der Absicherung des Ehegatten dienen. Das führt zu einem Regelungskonflikt, der in verschiedener Weise aufgelöst werden kann. Wir stellen nur eine von verschiedenen Gestaltungsoptionen vor. Patchworksituationen sind komplex. Lassen Sie sich zusätzlich beraten oder Ihr Testament im ersten Schritt überprüfen.
⚠ Wichtig zur Form – bitte unbedingt beachten:
Jedes nicht notariell errichtete Testament muss handschriftlich und eigenhändig geschrieben werden, sonst ist es unwirksam. Es soll mit Ort und Datum versehen sein. Wir empfehlen die Hinterlegung beim Nachlassgericht.
TESTAMENT
Allgemeine Vorbemerkung

Ich wurde in …. als Sohn der ….., geb. ….., und des ….. geboren. Ich habe ausschließlich die deutsche Staatsangehörigkeit. An der Errichtung eines Testaments bin ich durch frühere Verfügungen von Todes wegen nicht gehindert.

I. Widerruf früherer Verfügungen

Hiermit hebe ich alle bisher getroffenen letztwilligen Verfügungen, seien es notarielle oder privatschriftliche, vollumfänglich auf und widerrufe sie.

II. Persönliche Verhältnisse

Ich bin verheiratet mit Frau …, geb. am … in …… . Wir leben im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft.

Mit meiner Ehefrau … habe ich keine gemeinsamen Kinder.

Aus einer früheren Ehe habe ich selbst zwei Kinder, nämlich ….. und ….. . Meine heutige Frau ….. bringt aus einer früheren Ehe eine Tochter, ……, mit.

III. Erbeinsetzung

Zu meinen alleinigen Erben zu jeweils ein Halb setze ich meine beiden Kinder A und B ein.

Sollte einer der Erben vor dem Erbfall weggefallen sein, bestimme ich dessen Abkömmlinge zu Ersatzerben. Hinterlässt einer der Erben keine Abkömmlinge, so soll unter den übrigen Erben Anwachsung eintreten. Schlägt einer der Erben das ihm Zugewandte aus, macht er seinen Pflichtteilsanspruch geltend und erhält er ihn auch, so ist er mit seinem ganzen Stamm von der Erbfolge ausgeschlossen.

IV. Vermächtnisse

Zugunsten meiner Ehefrau …… setze ich folgende Vermächtnisse aus. Vorausgesetzt, zum Zeitpunkt meines Todes ist das Ehegattenerbrecht nicht gemäß § 1933 BGB oder aus sonstigen Gründen ausgeschlossen, erhält …… vermächtnisweise und nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen

  • das in meinem Alleineigentum stehende Einfamilienhaus … in …… . Sollte meine Frau Pflichtteilsansprüche geltend machen, gilt dieses Vermächtnis als nicht ausgesetzt;
  • einen Geldbetrag von …..,– € (i. W. ….. EURO).

….. ist jedoch nur Vorvermächtnisnehmerin analog einer Vorerbin entsprechend §§ 2100 ff. BGB. Als Vorvermächtnisnehmerin ist sie weitestgehend von den Beschränkungen und Verpflichtungen, von denen ein Vorerbe befreit werden kann, befreit. Nachvermächtnisnehmer zu jeweils ein Halb sind meine beiden Söhne …. und …. . Der Nachvermächtnisfall tritt mit Tod der Vorvermächtnisnehmerin ein.

Die (Vor-)Vermächtnisse fallen mit dem Erbfall an und sind unverzinslich, soweit nichts anderes bestimmt ist. Die Vermächtnisse fallen im Übrigen nur an, wenn der Vermächtnisgegenstand sich zum Zeitpunkt des Todes noch im Nachlass befindet. Eine Verschaffung oder Ersatz ist nicht geschuldet.


Ort, Datum · Unterschrift
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